Organisation einer Konferenz - Abrechnung der Konferenzkosten

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Wenn wir uns verpflichten Organisation von KonferenzenEs ist ratsam, dass wir uns der Verantwortung bewusst sind, die auf uns lastet. Deshalb ist es wichtig, unserem Projekt den letzten Schliff zu geben. Es geht nicht nur um die Wahl des richtigen Ortes, sondern auch um Abrechnung der Konferenzkosten und ordnen sie der entsprechenden Kategorie zu.

Abrechnung der Konferenzkosten

Eine Konferenz - ganz gleich, ob es sich um eine Werbekonferenz oder eine repräsentative Konferenz handelt - ist immer ein Schaufenster für unser Unternehmen und unsere Marke. Sicherlich ist es auch ein Ort für Branchentreffen und das Knüpfen wertvoller Kontakte, daher sollte es gut vorbereitet sein, damit Sie Ihre Marke im bestmöglichen Licht präsentieren können. Und das ist mit Kosten verbunden, die nicht unerheblich sind. Allerdings - Konferenzkosten können von der Einkommensteuer abgesetzt werden.

Die Konferenzkosten gelten auch für Arbeitgeber

Es ist erwähnenswert, dass die Kosten für Konferenzen nicht nur die Organisatoren betreffen, sondern auch die Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern die Teilnahme an der Konferenz finanzieren. Wie können Sie also die Kosten für Konferenzen abrechnen? Bei der Beantwortung dieser Frage muss zunächst festgestellt werden, welche Funktion die Konferenz für unsere Marke erfüllt - ob es sich um eine repräsentative oder eine Werbefunktion handelt.

Konferenzkosten können unter Werbung subsumiert werden

Zazwyczaj nadrzędnym celem konferencji jest zaprezentowanie marki, produktów czy też usług dla pozyskania nowych klientów. A zatem tego typu wydarzenia mają charakter reklamowy. Stąd – koszty konferencji można podciągnąć pod reklamę czyli abzugsfähige Kosten. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Konferenz einen Werbecharakter hat. Wenn der Zweck darin besteht, das Unternehmen zu repräsentieren, sind die anfallenden Kosten nicht mehr von dieser Art.

Steuerliche Kosten der Konferenz

Steuerliche Kosten sind Kosten, die mit der Anmietung einer Halle, eines Raumes oder eines Standes verbunden sind (sofern sie mit der unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen und der Sicherung oder Erhaltung einer Einnahmequelle dienen). Ebenso können die Kosten für Prospekte oder andere Werbegeschenke mit dem Firmenlogo, die an die Gäste verteilt werden, von der Steuer abgesetzt werden. Wir können diese Ausgaben behandeln als Selbstbehalt. Im Gegenzug Die Kosten für Mahlzeiten, Alkohol oder Geschenke ohne Firmenlogo, die wir den Gästen geben, sind Bewirtungskosten.